„Wir sehen bei der Frage der Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Zeitarbeitsfirmen mit ungültigen Tarifverträgen keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Von den insgesamt 11.100 Zeitarbeitsfirmen gehörten 1.100 Firmen Arbeitgeberverbänden an, die mit den Christlichen Gewerkschaften Tarifverträge abgeschlossen haben. Darüber hinaus haben auch weitere Firmen die Tarifverträge angewandt. Diese wurden vom Bundesarbeitsgericht für unwirksam erklärt. Damit haben die betroffenen Zeitarbeitnehmer einen Anspruch auf dieselbe Entlohnung wie die Stammbelegschaft des Unternehmens, an das sie verliehen wurden", erklärte MdB Karl Schiewerling heute in Berlin. Der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion reagierte damit auch auf einen TV-Bericht: Die Nacherhebung von Sozialbeiträgen bei Zeitarbeitsfirmen mit ungültigen CGZP-Tarifverträgen war Thema der gestrigen der ARD-Sendung „Panorama“ sowie der Vorberichterstattung durch den NDR.
27.01.12 Ungültige Tarife: Kein Handlungsbedarf für den Gesetzgeber
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